Grenzüberschreitende Banküberweisungen innerhalb
der EU
jetzt gesetzlich geregelt
Über viele Jahre krankte die EU-Binnenwirtschaft
an Problemen des EU-internen Geldverkehrs, welche eigentlich
kurzfristig lösbar sein sollten.
So wurde beispielsweise der in Spanien eingereichte Scheck
einer deutschen Bank erst nach Ablauf eines Monats gutgeschrieben.
Für EU-interne Überweisungen wurden exorbitante
Gebühren verlangt, ohne die Gutschriften in einem anderen
EU-Land binnen weniger Tage zu garantieren.
Die EU-Richtlinie 09/1999 hat nun hier klare Verhältnisse
geschafft.
Mit Auslauffrist 2003 dürfen grundsätzlich im
EU-internen Geldverkehr auch keine anderen Überweisungsgebühren
verlangt werden, als innerhalb eines EU-Mitgliedsstaates.