Networker sollten auf die Vererbbarkeit
ihrer erworbenen Rechtsstellung achten
Networking, also Direktvertrieb spezifischer Produkte per
Empfehlungsmarketing ist im Kommen. Erreicht dieser Vertriebswerg
in den Vereinigten Staaten aktuell schon über
10 % Umsatzanteil, so liegt die Vergleichszahl in Deutschland
erst bei 1 %, aber mit entsprechend steigender Tendenz.
Nach mehrjährigem Geschäftsaufbau werden oft
erhebliche Einkommensbeträge erwirtschaftet, welche
weniger von der dann aktuellen eigenen Tätigkeit und
umso mehr von dem aufgebauten Team erbracht werden. Dieses
Potential ist nicht nur eine interessante Zusatzrente, sondern
auch für die erbrechtliche Vermögensweitergabe
an Ehegatten, Lebenspartner oder Kinder von Interesse.
Steigen Sie also, wie häufig, im fortgeschrittenen
Berufstätigkeitsalter in eine Networkingtätigkeit
mit ein, empfiehlt es sich, die Vertragskonditionen auch
auf die Vererbbarkeit der eigenen Networkingposition hin
durchzuchecken.