Wir führen für Sie Erbprozesse
vor allen Gerichten in Deutschland und Spanien
Es ist das internationale Recht, welches zur Folge hat,
dass für Gerichtsverfahren die den Nachlass eines deutschen
Vererbers betreffen, regelmässig die deutschen Gerichte
zuständig sind; bei Verfahren zur Erbscheinserteilung
sind dies die Amtsgerichte (Nachlassgerichte), während
bei anderen Erbprozessen in erster Instanz regelmässig
die Landgerichte zuständig sind.
Dies gilt selbst dann, wenn das gesamte Nachlassvermögen
beispielsweise in Spanien belegen ist und der Vererber bereits
vor Jahrzehnten auswanderte.
Auch zweitinstanzlich können Sie von uns vor allen
Oberlandesgerichten in Deutschland weitervertreten werden.
Ist im Einzelfall ein spanisches Gericht zuständig,
so ist unsere gerichtliche Tätigkeit auch spanienweit
möglich.