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Erbrechts-Newsletter III 9/2003  zurück
strichel_hori

Wir führen für Sie Erbprozesse vor allen Gerichten in Deutschland und Spanien


Es ist das internationale Recht, welches zur Folge hat, dass für Gerichtsverfahren die den Nachlass eines deutschen Vererbers betreffen, regelmässig die deutschen Gerichte zuständig sind; bei Verfahren zur Erbscheinserteilung sind dies die Amtsgerichte (Nachlassgerichte), während bei anderen Erbprozessen in erster Instanz regelmässig die Landgerichte zuständig sind.

Dies gilt selbst dann, wenn das gesamte Nachlassvermögen beispielsweise in Spanien belegen ist und der Vererber bereits vor Jahrzehnten auswanderte.

Auch zweitinstanzlich können Sie von uns vor allen Oberlandesgerichten in Deutschland weitervertreten werden.

Ist im Einzelfall ein spanisches Gericht zuständig, so ist unsere gerichtliche Tätigkeit auch spanienweit möglich.

strichel_hori

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