Beeinflusst ein potentieller Erbkonflikt
die Entscheidung wer Betreuer wird?
Massgeblich sein soll hier nach einer Entscheidung des Brandenburgischen
Oberlandesgerichtes, Urteil vom 18. April 2002, nicht vorrangig
die engere verwandtschaftliche Beziehung, sondern die positive
persönliche Beziehung des Betreuers zum Betreuten.
Nur, das sei aus anwaltlicher Sicht ergänzend hinterfragt,
ist das Gericht in der Lage relativ objektiv die Qualität
der persönlichen Beziehungen festzustellen?
Rein rechtsrethorisch jedenfalls führt die engere
verwandtschaftliche Beziehung nicht zu einem Pluspunkt bei
der Auswahl als Betreuer, die Rechtspraxis wird dies in
der Zukunft erst noch verinnerlichen müssen.