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Erbrechts-Newsletter I 6/2003  zurück
strichel_hori

Beeinflusst ein potentieller Erbkonflikt die Entscheidung wer Betreuer wird?

Massgeblich sein soll hier nach einer Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes, Urteil vom 18. April 2002, nicht vorrangig die engere verwandtschaftliche Beziehung, sondern die positive persönliche Beziehung des Betreuers zum Betreuten.

Nur, das sei aus anwaltlicher Sicht ergänzend hinterfragt, ist das Gericht in der Lage relativ objektiv die Qualität der persönlichen Beziehungen festzustellen?

Rein rechtsrethorisch jedenfalls führt die engere verwandtschaftliche Beziehung nicht zu einem Pluspunkt bei der Auswahl als Betreuer, die Rechtspraxis wird dies in der Zukunft erst noch verinnerlichen müssen.


strichel_hori

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