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Erbrechts-Newsletter III 12/2003  zurück
strichel_hori

Finanzierung von Erbprozessen:
Aktuelle Liquiditätsengpässe hindern nicht an der Anspruchgeltendmachung


In der Vergangenheit wurden Erbansprüche oft allein deshalb nicht geltend gemacht, weil Miterbe oder Pflichtteilsberechtigter aktuell nicht über entsprechende liquide Mittel verfügten, um die notwendigen Prozesskosten aufzubringen. Bei nunmehr drei vollen vorauszuzahlenden Gerichtsgebühren, Anwaltshonorarvorschuss und häufig Gutachtenkosten für Immobilien und Unternehmensanteile können gut und gerne zunächst 10.000 - 15.000 € aufzubringen sein.

Nun haben sich aber verschiedene Firmen und insbesondere Versicherungen dieser Marktlücke angenommen und bieten hier spezifische Prozessfinanzierungen an. wie funktioniert das?

1. Ihr Anwalt erstellt einen Klageentwurf und reicht diesen bei dem ausgewählten Prozessfinanzierer ein.
2. Besteht ausreichende Aussicht auf Erfolg, wird ein Finanzierungsangebot abgegeben.
Regelmässig wird die Prozessfinanzierung gegen 20 % - 30 % des Erbschaftsbetrages des Klägers übernommen.
3. Nach Abschluss des Prozessfinanzierungsvertrages starten sie dann wie üblich in den Prozess mit Klageeinreichung.


Kontakt:

FORIS AG
Kurt-Schumacher-Str. 18 –20

D-53113 Bonn

Tel.: 0228 – 957 50 – 50
Fax: 0228 – 957 50 – 57
e-mail: bon@foris.de
www.foris.de

strichel_hori

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