Finanzierung von Erbprozessen:
Aktuelle Liquiditätsengpässe hindern nicht an
der Anspruchgeltendmachung
In der Vergangenheit wurden Erbansprüche oft allein
deshalb nicht geltend gemacht, weil Miterbe oder Pflichtteilsberechtigter
aktuell nicht über entsprechende liquide Mittel verfügten,
um die notwendigen Prozesskosten aufzubringen. Bei nunmehr
drei vollen vorauszuzahlenden Gerichtsgebühren, Anwaltshonorarvorschuss
und häufig Gutachtenkosten für Immobilien und
Unternehmensanteile können gut und gerne zunächst
10.000 - 15.000 € aufzubringen sein.
Nun haben sich aber verschiedene Firmen und insbesondere
Versicherungen dieser Marktlücke angenommen und bieten
hier spezifische Prozessfinanzierungen an. wie funktioniert
das?
1. Ihr Anwalt erstellt einen Klageentwurf und reicht
diesen bei dem ausgewählten Prozessfinanzierer ein.
2. Besteht ausreichende Aussicht auf Erfolg, wird ein
Finanzierungsangebot abgegeben.
Regelmässig wird die Prozessfinanzierung gegen 20 % -
30 % des Erbschaftsbetrages des Klägers übernommen.
3. Nach Abschluss des Prozessfinanzierungsvertrages
starten sie dann wie üblich in den Prozess mit Klageeinreichung.
Kontakt:
FORIS AG
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