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INFOS FÜR VERMITTLER VON SPANIENIMMOBILIEN
Newsletter I 4/2004
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strichel_hori

Welches Stimmrecht haben Eigentümer von mehreren Wohneinheiten einer spanischen Eigentümergemeinschaft ?

Stehen diesen Eigentümern bei der Eigentümerversammlung so viele Stimmen zu, wie sie Wohneinheiten ihr eigen nennen oder steht ihnen gleichwohl nur eine einzige Stimme zu?

Diese Frage, - vielleicht für Sie überraschend -, ist in der spanischen Rechtsliteratur umstritten und höchstrichterlich nicht entschieden.

Gleichwohl beanspruchen natürlich alle Promotoren mit zum Teil noch nicht abverkauften Wohneinheiten für sich die Stimmenanzahl der noch nicht verkauften Wohneinheiten.

Unbestritten jedoch ist, dass die Eigentümerversammlung keine Entscheidung gegen die Mehrheit der Anteilsquoteninhaber treffen kann. Jedenfalls insoweit stehen einem Eigentümer mehrerer Wohneinheiten de facto „mehrere Stimmen" zu.

strichel_hori

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