Welches Stimmrecht haben Eigentümer von mehreren
Wohneinheiten einer spanischen Eigentümergemeinschaft
?
Stehen diesen Eigentümern bei der Eigentümerversammlung
so viele Stimmen zu, wie sie Wohneinheiten ihr eigen nennen
oder steht ihnen gleichwohl nur eine einzige Stimme zu?
Diese Frage, - vielleicht für Sie überraschend
-, ist in der spanischen Rechtsliteratur umstritten und
höchstrichterlich nicht entschieden.
Gleichwohl beanspruchen natürlich alle Promotoren
mit zum Teil noch nicht abverkauften Wohneinheiten für
sich die Stimmenanzahl der noch nicht verkauften Wohneinheiten.
Unbestritten jedoch ist, dass die Eigentümerversammlung
keine Entscheidung gegen die Mehrheit der Anteilsquoteninhaber
treffen kann. Jedenfalls insoweit stehen einem Eigentümer
mehrerer Wohneinheiten de facto mehrere Stimmen"
zu.