Sie verkaufen eine Landfinca in Spanien mit Baugenehmigung.
Besteht dann auch ein Recht auf Anschluss an das Stromnetz
?
Diese Frage kann nicht mit einem uneingeschränkten
ja beantwortet werden. Hierin liegt also ein Risiko.
Selbst wenn in absehbarer Entfernung bereits ein Stromtransformator
zur Umspannung von Hochspannung auf Verbrauchsspannung besteht,
kann der Leitungsanschluss im Einzelfall nicht möglich
sein. So werden auf Mallorca seit 1999 überirdische
Leitungsmasten zu Einzelhausversorgung ebenso nicht mehr
gestattet, wie auch die Leitungsführung unter einer
geteerten öffentlichen Strasse unbezahlbar teurer werden
kann. Nachbarn wiederum sind nicht verpflichtet, unterirdischen
Strom durch Leitungen zuzustimmen. Dann verbleibt gegebenenfalls
nur die autarke Selbstversorgung mit Solar- oder Windenergie
selbst, wenn die Hochspannungsleitung ganz in der Nähe
vorbeiführt.
In den meisten Fällen allerdings dürfte es gelingen,
im Nachbargespräch eine Grundstücksdurchleitung
zu vereinbaren. Insbesondere, wenn diese entlang einer Grundstücksgrenze
verläuft wird diese den Nachbarn nie stören.
Üblich ist dann die Kabellegung in einem flexiblen
Plastikrohr 1 m unter der Erdoberfläche, abgedeckt
mit einer Zementschicht.