Die Apostille soll den internationalen Rechtsverkehr
möglich machen
Zugleich ist es die Zielrichtung der Apostille, den reibungslosen
internationalen Rechtsverkehr möglich zu machen.
Generell ist die Apostille ein weitgehend unbekanntes Wesen.
Wer sich gleichwohl damit auskennt ?
Der Sachbearbeiter in der Geschäftsstelle deutscher
Landgerichte und der jeweilige Landesgerichtspräsident,
welcher die Apostillen zu unterzeichnen hat.
Was ist nun eine Apostille ?
Ein Stempel mit Unterschrift, mit welchem der Landgerichtspräsident
die Autenität z.B. des deutschen öffentlichen
Dokumentes bestätigt und dieses somit für den
internationalen Rechtsverkehr verwendbar macht. Eine Art
Beglaubigung der jeweiligen Unterschrift oder Überbeglaubigung
eines nationalen Dokumentes..
Aber was nutzt das alles, wenn das jeweilige in deutscher
Sprache abgefasste Dokument gerade aus diesem Grunde im
anderssprachigen Ausland nicht verständlich ist.
Nun, deshalb bedarf es noch der Einschaltung eines vereidigten
Übersetzers.
Dessen Identität und die Autentität der Unterschrift
samt Vereidigung als Übersetzer bestätigt wiederum
die Apostille unter dem übersetzten Dokument. Diese
Apostille wird von demjenigen Landgerichtspräsidenten
ausgestellt, in dessen Gerichtsbezirk der Übersetzer
tätig ist.